Erklärung zur Informationspflicht
Datenschutzerklärung
In folgender Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Webseite. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutzgrundverordnung, Telekommunikationsgesetz 2003).
Sobald Sie als Benutzer auf unsere Webseite zugreifen oder diese besuchen wird Ihre IP-Adresse, Beginn sowie Beginn und Ende der Sitzung erfasst. Dies ist technisch bedingt und stellt somit ein berechtigtes Interesse iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.
Kontakt mit uns
Wenn Sie uns, entweder über unser Kontaktformular auf unserer Webseite, oder per Email kontaktieren, dann werden die von Ihnen an uns übermittelten Daten zwecks Bearbeitung Ihrer Anfrage oder für den Fall von weiteren Anschlussfragen für sechs Monate bei uns gespeichert. Es erfolgt, ohne Ihre Einwilligung, keine Weitergabe Ihrer übermittelten Daten.
Cookies
Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an. Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.
Google Maps
Unsere Website verwendet Funktionen des Webkartendienstes „Google Maps“. Der Dienstanbieter dieser Funktion ist:
Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin 4
Ireland
Tel: +353 1 543 1000
Im Zuge der Nutzung von Google Maps ist es notwendig Ihre IP-Adresse zu speichern und zu verarbeiten. Google überträgt in der Regel an einen Server in den USA und speichert die Daten dort. Die Verarbeitung geschieht durch den Diensteanbieter (oben genannt), der Betreiber dieser Homepage hat keinen Einfluss auf die Übertragung der Daten.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des §96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit f (berechtigtes Interesse) der DSGVO. Die Nutzung von Google Maps erhöht die Auffindbarkeit der Orte, welche auf unserer Webseite bereitgestellt werden.
Weitere Informationen über den Umgang mit Nutzerdaten des Diensteanbieters „Google“ können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen:
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Google verarbeitet die Daten auch in den USA, hat sich jedoch dem EU-US Privacy-Shield unterworfen.
https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework
Ihre Rechte als Betroffener
Sie als Betroffener haben bezüglich Ihrer Daten, welche bei uns gespeichert sind grundsätzlich ein Recht auf:
- Auskunft
- Löschung der Daten
- Berichtigung der Daten
- Übertragbarkeit der Daten
- Wiederruf und Widerspruch zur Datenverarbeitung
- Einschränkung
Wenn Sie vermuten, dass im Zuge der Verarbeitung Ihrer Daten Verstöße gegen das Datenschutzrecht passiert sind, so haben Sie die Möglichkeit sich bei uns oder der Datenschutzbehörde zu beschweren.
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Webseitenbetreiber: Rene Nötstaller
Telefonnummer: +43 676 3303770
Email: office@noetstaller.at
Der Quellcode dieser Website wurde per Handcodierung vom Geschäftsführer der Firma "Easyfound" inklusive einem unabhängigen Developer honorar erstellt. Die Anpassungen samt dem Design wurden ebenfalls von ihnen gemacht.
Quelle: Datenschutzgenerator Österreich DSGVO
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Erdbau
Angebote und Preise
1.1 Unsere Angebote sind, falls nicht anders angegeben, unverbindlich und gelten ab Lager.
Berechnet werden die am Tag der Lieferung oder Leistungserbringung gültigen Preise.
Im Leistungsverzeichnis genannte Produkte können durch gleichwertige ersetzt werden.
Zusatzangebote gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber die Ausführung ohne Einwand zulässt.
Zusatz- und Änderungsleistungen, die über das ursprünglich Vereinbarte hinausgehen, berechtigen den Auftragnehmer zu einem angemessenen Entgelt und Bauzeitverlängerung.
Normen und Vorschriften
2.1 Die ÖNORM B 2110 findet Anwendung, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde und Vertragsbestandteil ist.
Zahlungsbedingungen
3.1 Ohne anderslautende Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt abzüglich Abzüge und Gebühren zu begleichen.
Prüfungen durch den Auftraggeber verlängern die Frist nicht.
Fehlende Unterlagen können nach Aufforderung nachgereicht werden, jedoch verlängert dies nicht die Zahlungsfrist für andere Rechnungspositionen.
Skontovereinbarungen entfallen bei Zahlungsverzug. Verzugszinsen betragen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Lieferzeiten
4.1 Die Lieferzeitangabe ist, sofern nichts Gegenteiliges festgelegt ist, eine unverbindliche Schätzung.
Bei erheblicher Verzögerung kann der Auftraggeber eine Nachfrist setzen und nach deren Ablauf entweder Erfüllung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Schadensersatzforderungen für verspätete Lieferung sind ausgeschlossen.
Änderungen und Bonität
5.1 Besteht ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers oder Zweifel an dessen Kreditwürdigkeit,
kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.
Preiskalkulation und Entgelte
6.1 Angebote sind als unverbindliche Kostenschätzungen zu verstehen, falls nicht abweichend geregelt.
Die Vergütung erfolgt gemäß den tatsächlichen Leistungen und Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses.
Auch bei Pauschalvergütungen kann der Auftragnehmer bei zusätzlichen Leistungen und äußeren Änderungen Nachträge und Preisanpassungen verlangen.
Transport und Entladung
7.1 Transportkosten werden separat in Rechnung gestellt.
Das Entladen der Lieferung obliegt dem Auftraggeber.
Entladeverzögerungen gehen zu dessen Lasten, falls nichts anderes vereinbart ist.
Gewährleistung und Haftung
8.1 Gewährleistungsansprüche unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 922 ff ABGB).
Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Das Baugrundrisiko trägt der Auftraggeber, einschließlich aller wirtschaftlichen und praktischen Folgen.
Termine und Mitwirkung des Auftraggebers
9.1 Die zeitliche Planung wird bei Auftragserteilung gemeinsam festgelegt.
Witterungsbedingungen oder höhere Gewalt können die Leistungen verzögern.
Der Auftraggeber hat betroffene Eigentümer mindestens vier Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu informieren und sicherzustellen, dass die erforderlichen Zustimmungen vorliegen.
Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Waren zurückzufordern.
Haftungs- und Deckungsrücklässe
11.1 Der Auftragnehmer kann vereinbarte Rücklässe durch Garantien ablösen.
Abbrucharbeiten sind von Rücklässen ausgeschlossen, sofern nicht anders festgelegt.
Haftungsausschluss bei Grabungen und Abbrüchen
12.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Grabungs- und Leitungspläne zur Verfügung.
Andernfalls übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die durch unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
Aufrechnung
13.1 Eine Verrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit Forderungen des Auftragnehmers ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Anschlüsse
14.1 Wasser- und Stromanschlüsse sowie benötigte Arbeitsflächen werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.
Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber.
14.2 Falls Wasser- und Stromanschlüsse nicht zur Verfügung gestellt werden können,
sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu übernehmen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird ausdrücklich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gerichtszuständigkeit.
15.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Salvatorische Klausel
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Baustoffhandel
Präambel
1.1 Der Auftragnehmer führt Aufträge nur unter den Bedingungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen aus.
Diese gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer selbst oder ein von ihm beauftragtes Subunternehmen im Rahmen eines Auftrages erbringt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Andere Verkaufs- und Lieferbedingungen finden keine Anwendung.
1.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformpflicht gemäß Punkt 1.2.
Sofern der Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) handelt, sind mündliche Vereinbarungen ebenfalls bindend.
1.3 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das vorliegende Rechtsgeschäft sowie für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
1.4 Falls der Kunde als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gilt,
haben im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den einschlägigen verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen die zwingenden Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) ab dem 1. Januar 2022 sowie des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) Vorrang.
Angebote/Preise
2.1 Alle Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich.
2.2 Die Angebote des Auftragnehmers, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, gelten, wenn nicht anders angegeben, ab Lager.
2.3 Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Zwischenverkauf vorzunehmen.
Bei Fliesen wird die Verrechnungsmenge unter Berücksichtigung des üblichen Fugenabstands im verlegten Zustand angegeben.
2.4 Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn der Auftragnehmer innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung versendet oder die bestellten Waren liefert.
Sollte der Auftraggeber als Verbraucher handeln, ist auch eine mündliche Bestätigung des Auftrags ausreichend.
2.5 Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Transport-, Versicherungs-, Aufstellungs- und Verpackungskosten und gelten nur, wenn die gesamte angebotene Menge abgenommen wird.
Die Preise beinhalten keine Umsatzsteuer, es sei denn, diese wird ausdrücklich genannt.
Alle zusätzlichen Kosten werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, wird er über den Gesamtpreis der Leistung einschließlich aller Steuern und Abgaben informiert.
Sollte der Preis aufgrund der Art der Leistung nicht im Voraus kalkuliert werden können, wird der Auftraggeber über die Methode der Preisberechnung sowie gegebenenfalls anfallende zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten informiert,
oder wenn diese Kosten nicht im Voraus berechnet werden können, über die Möglichkeit solcher zusätzlichen Kosten in klarer und verständlicher Weise.
2.6 Für Unternehmer gilt, dass bei Streckengeschäften die vom Lieferanten oder Hersteller berechneten Nebenkosten, wie Silogebühren, Transportkosten, Mindestmengenzuschläge oder andere Zuschläge, ebenfalls in Rechnung gestellt werden können.
2.7 Die Preisberechnung erfolgt in EURO.
Sofern zwischen dem Auftragnehmer und einem Unternehmer kein fester Preis vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültigen Preise.
Wurde ein fester Preis vereinbart, basiert dieser auf dem zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Listenpreis, einschließlich der von Vorlieferanten berechneten Zuschläge (im Folgenden als „Listenpreis“ bezeichnet).
Dieser Preis ändert sich automatisch, wenn am Tag der Lieferung neue Listenpreise gelten.
Für Verbraucher gelten ebenfalls die am Tag der Lieferung geltenden, niedrigeren Listenpreise.
Ein eventuelles Währungsrisiko trägt der Auftraggeber.
2.8 Waren, die der Auftragnehmer nicht ständig auf Lager führt, werden nur in vollen Verpackungseinheiten geliefert und berechnet.
Sollte der Auftraggeber Verbraucher sein, gilt der letzte Satz von Punkt 2.5.
2.9 Für geliefertes Verpackungsmaterial wurde bereits ein Entsorgungsbeitrag entrichtet.
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
Die Bereitstellung von Ladehilfsmitteln (wie z.B. Paletten) wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (wobei im Fall von Verbrauchern der letzte Satz von Punkt 2.5 zur Anwendung kommt).
Wird das Ladehilfsmittel in einwandfreiem Zustand zurückgegeben, erstattet der Auftragnehmer den berechneten Einsatz, abzüglich der Kosten für die Abnutzung des Ladehilfsmittels sowie etwaiger Rückholkosten.
Es werden jedoch nur Ladehilfsmittel in der Menge zurückgenommen, die auch tatsächlich berechnet wurde.
Gefahrenübergang und Lieferung
3.1 Alle Waren werden "ab Lager" verkauft.
3.2 Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, unabhängig davon, ob die Ware durch Selbstabholung, einen Frächter oder Spediteur an den Auftraggeber übergeben wird.
Für Verbraucher gelten hinsichtlich des Gefahrenübergangs die Bestimmungen in Punkt 3.3.
3.3 Im Falle eines Versendungskaufs kann der Auftragnehmer die Art der Versendung sowie das Transportmittel frei wählen.
Diese Wahl gilt als vom Auftraggeber genehmigt.
Die Lieferung mit Transportmitteln des Auftragnehmers, eines Frächters oder Spediteurs ist als verkehrsüblich anzusehen.
Wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, erfolgt der Versand auf dessen Rechnung und Gefahr.
Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und der Auftragnehmer die Ware versendet, geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, wenn die Ware entweder an den Verbraucher selbst oder an eine andere von ihm benannte Person, die nicht der Beförderer ist, übergeben wird.
Wenn der Verbraucher jedoch selbst den Beförderungsvertrag abgeschlossen hat, ohne eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Übergabe der Ware an den Beförderer über.
3.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die ordnungsgemäße Ladungssicherung.
Es obliegt dem Auftraggeber, dem Frächter oder dem Spediteur, die Ladung auf Mängelfreiheit und korrekte Verstauung zu überprüfen.
Im Zweifelsfall ist die Verantwortung für die Verladung beim Auftraggeber, Frächter oder Spediteur, und der Auftragnehmer hat keine Prüfpflicht diesbezüglich.
3.5 Eine Übergabe gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer in Fällen einer Selbstabholung mit der Bereitstellung der Ware im Verzug ist.
In diesem Fall werden Unternehmern die Kosten für die Einlagerung in Rechnung gestellt.
3.7 Teillieferungen sind zulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sachlich begründete und angemessene Änderungen an den Leistungs- und Lieferverpflichtungen vorzunehmen, insbesondere auch angemessene Überschreitungen der Lieferfristen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Auftragnehmer die Ware ohne unnötigen Aufschub bereitzustellen oder, falls eine Lieferung an den Verbraucher vereinbart wurde, spätestens 30 Tage nach Vertragsabschluss zu liefern.
3.8 Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse im Einflussbereich des Auftragnehmers oder seiner Unterlieferanten befreien den Auftragnehmer von der Verpflichtung, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten.
3.9 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Schäden frei, die durch Verzögerungen oder Stornierungen bei der Vormaterialversorgung entstehen, z. B. aufgrund von Lieferverzögerungen oder Stornierungen seitens des Vorlieferanten.
3.10 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, falls der Auftrag noch nicht vollständig erfüllt ist.
In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Ersatzansprüche.
Toleranzen
4.1 Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr.
Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern hinsichtlich Farbe, Maße, Gewicht und Qualität, insbesondere bei keramischen Produkten und Edelputzen, bleiben vorbehalten.
4.2 Abweichungen von der bestellten Leistung sind nur dann zulässig, wenn sie dem Auftraggeber zumutbar sind, insbesondere wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.
Falls diese Abweichungen nicht ohne weiteres zumutbar sind, kann der Auftragnehmer nur dann von der vereinbarten Leistung abweichen, wenn dies zuvor im Detail mit dem Auftraggeber abgesprochen wurde.
Kostenvoranschlag
5.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt.
Eine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags wird jedoch nicht übernommen.
5.2 Etwaige Kosten, die durch die Erstellung eines Kostenvoranschlags entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, muss dieser vorab auf die Zahlungspflicht für den Kostenvoranschlag hingewiesen werden.
Gewährleistung und Garantie bei Lieferung
6.1 Der Auftragnehmer übernimmt Gewährleistung nur für die vertraglich vereinbarten Eigenschaften der gelieferten Ware.
Eine weitergehende Gewährleistung, etwa für üblicherweise vorausgesetzte oder objektiv notwendige Eigenschaften, für nachträgliche Aktualisierungen oder für eine bestimmte Eignung des Produkts, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, sich die vereinbarten Eigenschaften der Ware schriftlich bestätigen zu lassen.
Der Auftragnehmer gewährleistet bei frostsicheren Produkten die Frostbeständigkeit gemäß den jeweils gültigen Ö-Normen.
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Übergabe unverzüglich auf Übereinstimmung mit der Bestellung sowie auf die angegebenen Produktbezeichnungen und Chargennummern zu überprüfen.
6.3 Die gelieferte Ware muss sofort nach der Übergabe an den Auftraggeber, dessen Beauftragten oder Frachtführer gemäß den §§ 377, 378 UGB auf etwaige Mängel überprüft werden.
Festgestellte Mängel sind auf dem Empfangs-, Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken.
Falls eine sofortige Prüfung bei Übergabe nicht möglich ist, muss dies ebenfalls auf dem Empfangs-, Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden.
Ein eventuell später entdeckter Mangel muss schriftlich innerhalb einer Woche nach Lieferung beim Auftragnehmer angezeigt werden.
Zahlung
8.1 Die gleichen Zahlungsbedingungen wie für den Gesamtauftrag gelten auch für Teilrechnungen.
8.2 Die Rechnung wird, soweit dies möglich ist, unmittelbar nach der Lieferung erstellt.
8.3 Bei Aufträgen, die mehrere Teillieferungen oder -leistungen umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach der Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine separate Rechnung zu stellen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird ausdrücklich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gerichtszuständigkeit.
12.2 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht.
Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
14.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein,
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Für Verbraucher gilt diese Regelung jedoch nicht.
14.2 Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf, die abgeschlossenen Verkaufs- und Lieferbedingungen aus welchem Grund auch immer,
einschließlich einer Anfechtung wegen Verkürzung des wahren Wertes oder aufgrund von Irrtümern, anzufechten.
Sollte der Auftragnehmer jedoch Verbraucher sein, ist eine Anfechtung nicht ausgeschlossen.